Kastration, Kennzeichnung und Registrierung sind wichtig - für alle Katzen!
Katzenschutz in Wiesbaden und AKK
Seit 2017 gibt es in Wiesbaden und den Stadtteilen AKK eine Katzenschutzverordnung, die Freigängerkatzen ab einem Alter von fünf Monaten zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung verpflichtet. Diese Verordnung dient dem Schutz von Katzen und hilft, unkontrollierte Vermehrung und die damit verbundenen Probleme zu verhindern.
Unser Engagement für den Katzenschutz
Der VKN e.V. Wiesbaden setzt sich aktiv für den Schutz und die Kastration von Freigängerkatzen, Wohnungskatzen sowie verwilderten Katzen ein. Unser Ziel ist es, die Population zu kontrollieren und gleichzeitig das Wohl der Tiere zu sichern.
Wir werden dabei unterstützt durch:
VKN-Informationsblatt
VKN-Informationsflyer: Schauen Sie sich unseren Flyer zu den Themen Kastration, Kennzeichnung, Registrierung und der Katzenschutzverordnung an oder laden Sie ihn per Klick hier herunter. Hinweis: Per Klick auf die Bilder können Sie diese vergrößern.
Katzenschutz durch Kastration, Kennzeichnung und Registrierung
Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze unkontrollierten Freigang ermöglichen, sind verpflichtet, diese vorab von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kastrieren sowie mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen und registrieren zu lassen. Diese Regelung gilt für alle Katzen ab einem Alter von fünf Monaten.
Das Amt für Veterinärwesen kann auf Verlangen einen Nachweis über die Kastration und Registrierung anfordern.
Wird eine fortpflanzungsfähige Katze ohne Kennzeichnung oder Registrierung aufgegriffen, ist das Amt für Veterinärwesen berechtigt, die Kastration auf Kosten der Halterin oder des Halters durchführen zu lassen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unten, oder Sie können den Informationsflyer zu diesem Thema hier herunterladen. Hinweis: Per Klick auf die Bilder können Sie diese vergrößern.